Klasse A begrenztMindestalter 18 Jahre. Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Kein Vorbesitz, eingeschlossen ist die Klasse A1 und M. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW / 34 PS und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg = max. 156kg Leermasse. Abweichend davon können Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.
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