Klasse A begrenzt

Mindestalter 18 Jahre. Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Kein Vorbesitz, eingeschlossen ist die Klasse A1 und M.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW / 34 PS und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg  = max. 156kg Leermasse. Abweichend davon können Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.