Klasse BKraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis einschliesslich 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht / Gesamtmasse. Ein Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse bis Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges kann mitgeführt werden. Zulässige Gesamtmasse dieser Kombination max. 3500 kg. Wird einer dieser Grenzwerte überschritten benötigt man Klasse BE. Mindestalter 18 Jahre, Theorieprüfung kann 3 Monate und praktische Fahrprüfung 1Monat vor erreichen des 18. Lebensjahr absolviert werden. Eingeschlossen ist die Klasse M, S und L . Ausgebildet wird auf: VW Golf V Sondermodell "Goal"
Begleitetes Fahren ab 17Der Fahrerlaubnisbewerber kann mit der Ausbildung beginnen, wenn er mindestens 16,5 Jahre alt ist. Er absolviert die Ausbildung entsprechend den Vorschriften der FahrschAusbO und legt danach die FE-Prüfung ab (die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstags.
Anforderungen an die Begleitperson:
Nach erfolgreicher Prüfung soll der Bewerber
(sofern das Mindestalter erreicht ist) eine
Prüfbescheinigung, die als Führerschein gilt,
erhalten. In diese Prüfungsbescheinigung sollen
der oder die Begleiter eingetragen werden. Nur in
Begleitung dieser Personen darf der Fahrer ein
Kraftfahrzeug der Klasse B (bzw. BE) führen. Die
Prüfungsbescheinigung soll längstens bis zu 3
Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres
Gültigkeit haben. |