Klasse B

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis einschliesslich 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht / Gesamtmasse. Ein Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse bis Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges kann mitgeführt werden. Zulässige Gesamtmasse dieser Kombination max. 3500 kg. Wird einer dieser Grenzwerte überschritten benötigt man Klasse BE. Mindestalter 18 Jahre, Theorieprüfung kann 3 Monate und praktische Fahrprüfung 1Monat vor erreichen des 18. Lebensjahr absolviert werden. Eingeschlossen ist die Klasse M, S und L .

Ausgebildet wird auf:

VW Golf V Sondermodell "Goal"

 

Begleitetes Fahren ab 17

Der Fahrerlaubnisbewerber kann mit der Ausbildung beginnen, wenn er mindestens 16,5 Jahre alt ist.  Er absolviert die Ausbildung entsprechend den Vorschriften der FahrschAusbO und legt danach die FE-Prüfung ab (die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens  1 Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstags.

Anforderungen an die Begleitperson:
Mindestalter 30 Jahre
Besitz der Fahrerlaubnis mindestens 5 Jahre
Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Weniger als 0,5 Promille BAK

Nach erfolgreicher Prüfung soll der Bewerber (sofern das Mindestalter erreicht ist) eine Prüfbescheinigung, die als Führerschein gilt, erhalten. In diese Prüfungsbescheinigung sollen der oder die Begleiter eingetragen werden. Nur in Begleitung dieser Personen darf der Fahrer ein Kraftfahrzeug der Klasse B (bzw. BE) führen. Die Prüfungsbescheinigung soll längstens bis zu 3 Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres Gültigkeit haben.
Wichtig: solange der Fahrer nicht im Besitz des "Kartenführerscheins" ist, darf er nur in Begleitung der eingetragenen Begleitpersonen ein Fahrzeug der Klasse B (oder BE) führen! Der "Kartenführerschein" wird auf Antrag ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erteilt.