Schnellkurs

Klasse A 

von Montag - Montag     Dauer 2 Wochen / 14 Tage *

Kosten:

Grundbetrag bei Vorbesitz der Klasse B/ A1 für 10 Lektionen Theorieunterricht        200.- €

Grundbetrag ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse inkl. 16 Lektionen Theorie     300.- €

Lernmittel ( 2 Bücher und 2 Testbögen)            60.- €

Übungsfahrten à 45 Minuten 40.- €

bes. Ausbildungsfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nachtfahrt) à 45 Min. 50.- €

Vorstellung zur Theorieprüfung                       50.- €

Vorstellung zur praktischen Fahrprüfung   200.- €

amtliche Tüv-Gebühr für theorieprüfung           20.,85€

amtliche Tüv-Gebühr für Fahrprüfung            112,81 €

bei der Abmeldung sind 500.- € für die Kursreservierung zu zahlen

* Der Prüfauftrag/Antrag muss rechtzeitig gestellt bzw. eingegangen sein.

Was ist wenn...

... ich nicht zum Kurs kommen kann?

Der mit der Fahrschule geschlossene Ausbildungsvertrag bleibt trotzdem gültig. Die Fahrschule wird die Fahrstundentermine in Absprache mit dem Fahrschüler individuell festlegen, die Theorieunterrichte können zu den üblichen Zeiten besucht werden. Der Aufpreis für den Schnellkurs kann leider nicht zurückerstattet werden.

... ich den Schnellkurs abbrechen muss?

Die Führerscheinausbildung wird regulär fortgesetzt und alle weiteren Termine zwischen Fahrschule und Fahrschüler abgesprochen. Ein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung des Aufpreises für den Schnellkurs besteht nicht.

... der Prüfauftrag nicht rechtzeitig vorliegt?

Für die rechtzeitige Beantragung des Führerscheins ist der Fahrschüler verantwortlich. Wenn der Prüfauftrag eine Woche vor dem Prüfungstermin noch nicht beim TÜV vorliegt kann der Fahrschüler nicht zur Prüfung gemeldet werden.

... ich noch nicht ausreichend für die Prüfung vorbereitet bin?

Es ist gesetzlich festgelegt, dass der Fahrlehrer den Fahrschüler erst dann zur Prüfung vorstellen darf wenn dieser die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Sollte das noch nicht der Fall sein wird die Ausbildung über den ursprünglich geplanten Prüfungstermin hinaus fortgesetzt und ein späterer Prüfungstermin festgelegt. Dem Fahrschüler entstehen dadurch außer für die erforderlichen zusätzlichen Fahrstunden keine weiteren Kosten.

... ich die Theorieprüfung nicht bestehe?

In diesem Fall darf man nicht zur praktischen Prüfung antreten, die Gebühren müssen jedoch trotzdem bezahlt werden. Eine Wiederholung der Theorieprüfung ist frühestens nach zwei Wochen möglich. Für die Wiederholungsprüfung (Theorie + Praxis) entstehen die gleichen Kosten wie sie zur ersten Prüfung gezahlt wurden.

... ich die praktische Prüfung nicht bestehe?

Auch hier ist eine Wiederholungsprüfung frühestens nach zwei Wochen möglich. Außerdem müssen während dieser Zeit mindestens fünf Fahrstunden á 45 Minuten absolviert werden. Die Termine hierfür und der neue Prüfungstermin werden nach Absprache zwischen Fahrschule und Fahrschüler vereinbart. Für die zweite praktische Prüfung werden außer den Kosten für die Fahrstunden erneut Prüfungs- und TÜV-Gebühr fällig.

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