Fahrerlaubnis mit 17 Jahren
Viele von uns werden ihren Führerschein noch auf herkömmliche Art und Weise absolviert haben. Das heißt, die praktische Führerscheinprüfung kann frühestens im Alter von 18 Jahren absolviert werden. Hat man diese erfolgreich bestanden, ist man im Besitz eines regulären Führerscheins, der dem einzelnen erlaubt ohne Begleitung einer anderen Person ein Fahrzeug zu führen.
Seit Januar 2008 gab es allerdings einen Modellversuch zur Änderung dieses Gesetztes, das daraus bestand künftig den Führerschein schon im Alter von 17 Jahren zu machen, allerdings mit der Einschränkung, dass das Fahren bis zum Alter von 18 Jahren nur mit einer Begleitperson erlaubt war, die mindestens 30 Jahre alt ist und den Führerschein selbst seit 5 Jahren besitzt. Zudem darf sie nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben. Hat man diese Zeit erfolgreich, das heißt ohne Zwischenfälle, überstanden, bekommt man im Alter von 18 Jahren den regulären Führerschein ausgehändigt.
Mit dieser Regelung will man den vielen Unfällen und der unvorsichtigen und oft risikoreichen Fahrweise der jungen Leute vorbeugen, die auf Grund mangelnder Erfahrung noch nicht über die nötige Voraussicht verfügen, sich dafür aber umso mehr in ihren Fertigkeiten überschätzen und dadurch nicht selten schwere Unfälle provozieren.
Durch die Begleitperson lernen die Jugendlichen von Grund auf eine sichere Fahrweise, da sie bei Übermut gebremst werden und von den Erfahrungen ihrer Begleiter lernen können.
Der Modellversuch war ein voller Erfolg, konnte man doch einen Rückgang der Unfälle, die von jungen Fahrern verursacht waren, um bis zu 22-25 Prozent bemerken.
So ist seit Jahresbeginn 2011 laut Gesetz offiziell in ganz Deutschland der Erwerb eines Führerscheins mit 17 Jahren möglich.